Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die Firma HDV übernimmt Aufträge als Dienstleister und Handwerker, Leistungen die nicht durch HDV selber ausgeführt werden, werden an andere Dienstleister und Handwerker für den Endverbraucher kostenfrei vermittelt
2. Preise
2.1. Es gelten ausschließlich Preise, die unseren Preislisten zugrunde liegen - Preise, die im Angebot von Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.
2.2. Sind Festpreise nicht vereinbart, so gelten die aus den jeweils gültigen Preislisten die ersichtlichen Festpreise und Lohnarbeitspreise. Mietpreise gelten je Kalendertag.
2.3. Mindestmietpreise dauern mind. zwei Kalendertage. Die Auf- und Abbautage werden jeweils als ein Kalendertag gerechnet.
Bei längeren Mietzeiten erfolgt die Fakturierung 14-tägig, bzw. automatisch zur Monatsmitte und zum Monatsende.
2.4. Sämtliche Preise sind ausschließlich Nettopreise immer zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.5. Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu Erfolgen.
2.6. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen.
2.7. Die aufgewendeten Arbeitszeiten, Leistungen und Mietkosten werden auch dann berechnet und sind zu bezahlen, wenn der Arbeitserfolg nicht bewirkt werden konnte.
2.8. An Preisabsprachen sind wir drei Monate gebunden. Verzögert sich die Ausführung des Auftrags um einen längeren Zeitraum, sind wir berechtigt, die zwischenzeitlich die allgemein von uns geforderten Preise entsprechend der dann gültigen Preisliste zu berechnen.
3. Gewährleistung
3.1. Auf Gewährleitung können wir nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Arbeiten deshalb nicht gelingen, weil Art und Beschaffenheit der zu bearbeiteten Materialien, Bauausführungen, Rohrsysteme oder ähnliches nicht nach dem heutigen Stand ausgeführt wurden oder einer mechanischen oder chemischen Beanspruchung nicht standhalten konnten. Oder Baumaterialien nicht bestimmt konnten oder deren Untergründe nicht einsichtig waren.
3.2. Für uns anzulastende Schäden ist uns der Versuch der Nachbesserung - und sollte dieser nicht gelingen binnen eines Monats - ein zweiter Versuch zu gestatten.
3.3. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus schuldhaftverletzter Nachbesserungspflicht und Ersatzansprüche für Folgeschäden und mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder gefahrlässigem Verhalten.
3.4. Bei offensichtlichen Mängeln oder Schäden, besteht eine Gewährleistungspflicht nur dann, wenn sie unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten, längstens jedoch nach 7 Tagen, schriftlich gerügt sind.
3.5. Im weiteren ist es uns gestattet, die evtl. von uns verursachten Schäden selbst zu beheben, bzw. beheben zu lassen.
4. Pflichten des Auftraggebers/Mieters
4.1. Zur Ausführung der an uns übergebenen Dienstleistung sind soweit benötigt, Strom und Wasser bauseits zu stellen, Trocknungsgeräte, solange sie in der Obhut des Auftragsnehmer sind zu kontrollieren, die Auffangbehälter durch den Auftragnehmer zu leeren. Für Beschädigungen oder Abhandenkommen des Mietgutes haftet der Auftraggeber.
4.2. Bei Aufbau von Trocknungsanlagen, insbesondere bei Bohrungen zur Hohlraum-/Estrichtrocknung ist der Auftraggeber verpflichtet vor Arbeitsbeginn dem Auftragnehmer verbindlich den Verlauf sämtlicher Leitungen und anderer Gefahrenquellen im betreffenden Baukörper anzuzeigen.
4.3. Speziell bei der Trocknung gelten für jeden Auftrag die beigefügten anliegenden Trocknungsbedingungen.
4.4. Speziell für Kanalreinigung/Sanierung gelten die Vereinbarungen, die mit dem Auftrag an den Kunden übergeben werden.
5. Besondere Regelung für die Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistungen
5.1. Die Fa. HDV tritt lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Handwerker/Dienstleister auf.
5.2. Die Rechtsgeschäfte werden von Kunde und Handwerker/Dienstleister separat zu den Geschäftsbedingungen des Handwerker/Dienstleister getätigt. Die Fa. HDV kann aus Rechtsstreitigkeiten dieser Rechtsgeschäfte nicht in Haftung genommen werden.
6. Haftung für Wartungsarbeiten
6.1. Wir haften nicht für Schäden die durch Terminänderungen, Terminüberschreitungen oder fehlerhaftes Material entstehen, ferner haften wir nicht für die Anlage an sich, sondern rein für die durch Wartung eventuell entstehende Mängel. Mängelrügen sind sofort nach bekannt werden spätestens jedoch 3 Tage nach Wartung schriftlich ( per Fax 06434 370099 ) anzuzeigen. Uns ist mindestens der Versuch der Nachbesserung zu gestatten und binnen einer Frist von einem Monat nach Wartung wenn nötig ein 2. Versuch zu erlauben.
7. Erfüllungsort - Sonstiges
7.1. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Fa. HDV vereinbart.
7.2. Sollte eine Klausel oder ein Teil derselben unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.